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BSG, 26.01.1998 - B 2 U 299/97 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formale Anforderungen an eine Begründung eines Revisionsantrages - Geltendmachung eines Verfahrensmangels als Begründung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretungsberechtigung besonders Beauftragter iS. des § 71 Abs. 3 SGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.06.1996 - 4 BA 179/94
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 26.01.1998 - B 2 U 299/97 B
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann aber nicht auf die Rüge gestützt werden, das LSG habe die ihm vorliegenden Beweise über das Vorliegen von Tatsachen bei der Prüfung der prozessualen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels unzutreffend gewürdigt und so statt eines Sachurteils eine prozessuale Entscheidung getroffen, weil sich der Ausschluß von Verletzungen des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG aus den zur Zulassung der Revision führenden Verfahrensmängeln durch § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG auch hierauf bezieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 16). - BSG, 11.01.1989 - 8 RKnU 1/88
Wirksamkeit der von Bediensteten einer Berufsgenossenschaft vorgenommenen …
Auszug aus BSG, 26.01.1998 - B 2 U 299/97 B
Solche innerdienstlichen Regelungen sind ausdrücklich oder stillschweigend bei jedem Versicherungsträger üblich (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 34 mwN). - BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72
Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid …
Auszug aus BSG, 26.01.1998 - B 2 U 299/97 B
Zwar kann es einen wesentlichen Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG darstellen, wenn das Gericht in der Sache entscheidet, anstatt die Klage bzw das Rechtsmittel als unzulässig abzuweisen bzw zu verwerfen (vgl BSGE 36, 181, 182 mwN).
- BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 684/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Spruchpraxis der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht (vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - juris RdNr 5; BVerwG Urteil vom 16.7.1998 - 7 C 36/97 - BVerwGE 107, 156, 157 f = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158;… BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - BFH/NV 2014, 1232, 1233 RdNr 6) ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Beschwerdeverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht. - BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das …
Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Rechtsprechungspraxis aller obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht (vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - juris RdNr 5) ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von Rechtsanwalt L. daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Beschwerdeverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht. - BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Spruchpraxis der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht (vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - juris, RdNr 5; BVerwG Urteil vom 16.7.1998 - 7 C 36/97 - BVerwGE 107, 156, 157 f = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - juris, RdNr 6) ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von dem Beschwerdeführer zu 2) daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Beschwerdeverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht. - BSG, 09.07.2019 - B 12 KR 17/19 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Denn die Beklagten als Träger der Sozialversicherung und rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts können sich durch nach § 73 Abs. 2 S 2 Nr. 1 SGG zugelassene Beschäftigte vertreten lassen, deren Bevollmächtigung auf einer Generalvollmacht beruht (vgl BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - Juris RdNr 5).